Wir senken Energiekosten und entlasten die Umwelt
Preisbremsen und Hilfen
Dezemberhilfe
Im Dezember 2022 erhalten Haushalts- und kleinere Gewerbekunden eine einmalige Entlastungszahlung aus Mitteln des Bundes als Ausgleich für die steigenden Energiekosten im Jahr 2022. Die Höhe der Entlastung, wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den wir im September 2022 prognostiziert hatten, sowie des am 1. Dezember 2022 vertraglich gültigen Gaspreises errechnet.
Informationsschreiben für Energiekund*innen zur Einsparungspflicht
Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen. Diese ist für 6 Monate, bis zum 28. Februar 2023, gültig. Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen und privaten Gebäuden und Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferant*innen sowie Vermieter*innen zu Energieverbrauch und -kosten gegenüber ihren Kund*innen bzw. Mieter*innen.
Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme
Um private Haushalte, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bund die Einführung von Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme werden vom Bund bereitgestellt.