Wir senken Energiekosten und entlasten die Umwelt

Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Um private Haushalte, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bund die Einführung von Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme werden vom Bund bereitgestellt. 

Ziel der Maßnahmen ist eine schnelle, wirkungsvolle und möglichst unkomplizierte Entlastung des Endverbrauchers. Die Energiepreisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft, werden aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 verrechnet. In den Abschlagsrechnungen, die Sie von uns erhalten haben, ist dieses soweit zutreffend bereits berücksichtigt.   
Die Gaspreisbremse, die Wärmepreisbremse und die Strompreisbremse gelten bis mindestens 31. Dezember 2023. Sie können jedoch durch Rechtsverordnung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Wichtig für Sie: Als Haushaltskund:in sowie kleines oder mittleres Unternehmen müssen Sie nicht von sich aus aktiv werden. Das übernehmen wir für Sie. Sofern Sie aktiv werden müssen, werden wir uns schriftlich an Sie wenden.