Wir senken Energiekosten und entlasten die Umwelt

Im Dezember 2022 erhalten Haushalts- und kleinere Gewerbekunden eine einmalige Entlastungszahlung aus Mitteln des Bundes als Ausgleich für die steigenden Energiekosten im Jahr 2022. Die Höhe der Entlastung, wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den wir im September 2022 prognostiziert hatten, sowie des am 1. Dezember 2022 vertraglich gültigen Gaspreises errechnet.

Um unmittelbar von der Entlastung zu profitieren, können Sie den an uns zu zahlenden Abschlag für Dezember entsprechend mindern. Verbindlich steht der exakte Entlastungsbetrag erst nach Abschluss des gesamten Entlastungsprozesses (voraussichtlich Mitte 2024) fest. Sollten Sie den Dezemberabschlag wie gewohnt zahlen, wird Ihnen der Entlastungsbetrag in der Schlussrechnung für 2022 gutgeschrieben.